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Richtlinie zum Hinweiswesen

Wir legen großen Wert auf vollständige Transparenz.

Die Whistleblowing-Richtlinie informiert Mitarbeiter und Dritte über die verfügbaren Mechanismen zur Meldung unethischer und fragwürdiger Praktiken, rechtswidrigen Verhaltens, schwerwiegender Unregelmäßigkeiten, Verstöße gegen interne Richtlinien und Verfahren sowie aller begründeten Verdachtsfälle, die ihnen bekannt geworden sind und die Unternehmen der Sunlight Group betreffen.

Außerdem legt sie den Ablauf fest, der bei der Untersuchung und Bearbeitung jeder Meldung einzuhalten ist, bestimmt die für diese Angelegenheiten zuständigen internen Stellen und ergreift die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Hinweisgeber. Die Sensibilisierung aller Beteiligten und die Ermutigung, Bedenken ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen zu äußern, ist von größter Bedeutung – sowohl im Interesse des Einzelnen als auch im Interesse des Konzerns.  

Meldungen, die die Sunlight-Unternehmensgruppe betreffen, können auf folgende Weise eingereicht werden:

(a) Über die Meldeanwendung (Plattform), die zur Verfügung steht hier.

(b) Per E-Mail an die folgenden Adressen: speak-up@sunlight.gr oder speak-up@sunlight-eba.comfür Konzerngesellschaften mit Sitz in Italien oder speak-up@sunlightbatteriesusa.com für Konzerngesellschaften mit Sitz in den USA.

(c) Per Post an die Konzernzentrale in Griechenland, und zwar: Thivaidos-Straße 22, Kifissia, Attika, PLZ 14564, oder an eine andere Niederlassung des Konzerns, die für Meldungen zuständig ist, zu Händen des örtlichen Beauftragten für die Entgegennahme und Überwachung von Meldungen (R.R.M.O.)

(d) Mündlich im Rahmen eines persönlichen Treffens mit dem örtlichen R.R.M.O.

Die Richtlinie